Informationen zur Fälligkeit der Identitätskarten in Papierform

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform...

Veröffentlichungsdatum:

11.11.2025

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Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen. 

Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.

Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger*innen, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt der Gemeinde Sterzing den Antrag zur Ausstellung der elektronische Identitätskarte (EIK) zu stellen.

Zweckdienliche Informationen, wie beispielsweise die Modalitäten für die Terminvormerkung, die notwendigen Unterlagen für die Antragstellung, usw., können telefonisch unter der Nummer +39 0472 723740 bzw. per E-Mail an demog@sterzing.eu oder persönlich am Schalter der demografischen Dienste in der Ralsergasse 2 eingeholt werden. Die Terminvormerkung kann außerdem online unter folgendem Link erfolgen (unter „Ort“ bitte „Demografische Dienste“ auswählen).

Notwendige Unterlagen für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte:

  • alte Identitätskarte
  • aktuelles Passfoto
  • Sanitätskarte
  • Kosten für Ausstellung 22,00 Euro (in Bar oder mittels Bankomatkarte bezahlbar)

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 12.11.2025, 08:25 Uhr

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