Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe

Die Verordnung regelt die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe in Sterzing ab dem 1. Januar 2025.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

18.12.2024

Beschreibung

Wer in Sterzing in einem Hotel oder einer Ferienwohnung übernachtet, muss eine Abgabe zahlen – je nach Unterkunft zwischen 1,50 und 2,50 Euro pro Nacht. Einige Personen, wie Kinder unter 14 Jahren oder Menschen mit Wohnproblemen, müssen diese Abgabe nicht zahlen. Die Unterkunft muss die Abgabe einsammeln, melden und an die Gemeinde weiterleiten – bei Fehlern oder Verspätungen drohen Geldstrafen.

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Veröffentlichungsdatum

18.12.2024

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Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 10:15 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Stadtplan

Rundwege in Sterzing

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen