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Das Amt für Steuern und Gebühren ist zuständig für Gemeindesteuern und Gebühren in Bereichen wie öffentliche Dienste, Werbung, Immobilien und Aufenthalte.
Das Amt für Steuern und Gebühren ist verantwortlich für die Verwaltung und Festsetzung kommunaler Abgaben und Tarife. Dazu gehören unter anderem Gebühren für öffentliche Dienstleistungen wie Trinkwasser, Müllentsorgung, Kindergärten und Friedhöfe sowie Steuern auf Werbung, Plakatierung, Immobilienbesitz (GIS) und Aufenthalte.
Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 12:44 Uhr