Er führt sämtliche Verwaltungsakte aus, die nicht dem Gemeinderat vorbehalten sind und nicht in die Zuständigkeiten des Bürgermeisters, der Organe der dezentralen Stellen, des Generalsekretärs oder der leitenden Beamten fallen; er führt die allgemeinen Anweisungen des Gemeinderates aus und legt diesem eigene Vorschläge und Anregungen vor.
Die Sitzungen des Stadtrates sind nicht öffentlich.