Verkehrsregelungsmaßnahmen (Verordnung) für Arbeiten auf oder neben der Straße

Für Bauvorhaben auf oder neben der Straße, bei denen der Verkehr beeinträchtigt wird, muss eine Verordnung des Bürgermeisters ausgestellt werden. Dafür muss mindestens fünf Arbeitstage vor Baubeginn bei der Stadtpolizei Sterzing ein entsprechendes Onlineansuchen eingereicht werden. 

Zuständig

Formulare

DEU