Sekretariatsgebühren auf Bauamtsakte

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 32 vom 02.09.2020 die Sekretariatsgebühren für Bauamtsakten neu festgelegt. Die neuen Beträge gelten für neu eingereichte Akten ab dem 08.09.2020.

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01.12.2022

DEU