Ansuchen um Straßensperrungen oder Arbeiten auf Straßen
Bei Behinderungen hat der/die Antragsteller/in die Linienunternehmen und Betroffenen rechtzeitig zu benachrichtigen. Eventuelle Straßenbeschilderung muss 48 Stunden vor Beginn der Arbeiten aufgestellt werden.
Verfahren über Anträge können nur dann rasch erledigt werden, wenn das Onlineformular genau und vollständig ausgefüllt ist.
Für die Ausstellung der Verordnung können Ermittlungen (z.B. Durchführung eines Lokalaugenscheines, Gutachten eines/r Sachverständigen) erforderlich sein. Daher ist der Antrag rechtzeitig, jedoch spätestens fünf (5) Arbeitstage vor Arbeitsbeginn einzureichen.